Über­set­zung von behörd­li­chen, amt­li­chen Doku­men­ten — Kin­der­geld­an­trag, Ände­rungs­mit­tei­lun­gen, Diplo­me und vie­les mehr

Brau­chen Sie Über­set­zung von behörd­li­chen Unter­la­gen bzw. die Über­set­zung von amt­li­chen Doku­men­ten? Null-Rebus kann Ihnen ger­ne fach­lich rich­ti­ge, qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Über­set­zun­gen anfertigen.

  • Über­set­zung von Kindergeldanträgen
  • Über­set­zung von Doku­men­ten über Kindesunterhalt
  • Über­set­zung von Wohngeldanträgen
  • Über­set­zung von Verdienstbescheinigungen
  • Über­set­zung von Elterngeldanträgen
  • Über­set­zung von Änderungsmitteilungen
  • Über­set­zung von Heiratsurkunden
  • Über­set­zung von Geburtsurkunden
  • Über­set­zung von Diplomen
  • Über­set­zung von Studienbüchern
  • Über­set­zung von Strafregistern

Brau­chen Sie beglau­big­te Über­set­zung von amt­li­chen Unter­la­gen oder von behörd­li­chen Dokumenten?

Ob Sie eine amt­li­che Beglau­bi­gung brau­chen, soll­ten Sie es jedes Mal mit der Behör­de klä­ren. Oft akzep­tie­ren Behör­den Über­set­zun­gen von amt­li­chen Doku­men­ten, die mit einem Stem­pel von einem Über­set­zungs­bü­ro oder einer Über­set­zungs­agen­tur ver­se­hen sind. Eine amt­li­che Beglau­bi­gung ist aber nicht immer erforderlich. 

Sind Sie ver­un­si­chert? Wir kön­nen für Sie auch mit der Behör­de klä­ren, ob eine beglau­big­te Über­set­zung not­wen­dig ist!

Null-Rebus kann Ihnen zur Zeit nur mit ver­län­ger­ten Durch­lauf­zei­ten die Anfer­ti­gung von beglau­big­ten Über­set­zun­gen anbieten.

Null-Rebus pro­fes­sio­nel­le Über­set­zun­gen von Ihren amt­li­chen, behörd­li­chen Dokumenten